- 4063 - 1320. o. T. o. O. Das Breslauer Domkapitel an den Erzbischof (Janislaw) von Gnesen: da wegen der vielen und schweren Verfolgungen, die ihre verwittwete Kirche und sie, des Hirten beraubt, hauptsächlich wegen ihres Gehorsams aushalten müssen, kein Domherr oder Prälat zur Rechenschaft über die Verwaltung der vakanten Kirche nach Gnesen zu reisen wagt, schicken sie den Notar des Kapitels . . , den Vorzeiger dieses. Sie erlitten grosse Verfolgung wegen des Interdikts, das um des in diesem Jahr nicht gezahlten Peterpfennigs willen in Breslau und fast in ganz Schlesien beobachtet wird; einige Geistliche wie Weltliche und auch einige Fürsten wollen ihn zwar vom Kopf, wie der Erzbischof verlangt, zahlen und zahlen lassen, doch mit Protest, weil es gegen die alte Gewohnheit sei und das päpstliche Schreiben diese Bestimmung nicht enthalte. Das Kapitel bittet dringend, solchen Protest sich gefallen zu lassen und die Archidiakone dahin zu instruiren, da es ja ohne Schaden sei, weil die Entscheidung doch beim Papste beruhe, auf den die Fürsten sich berufen. Formelbuch des Arnold von Protzan ed. Wattenbach (Cod. dipl. Siles. V), S. 223. Die Datirung findet ihren Grund in der vorhergehenden Urkunde. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |